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Wie Rechtsmittel die Justiz lahm legen

Luzerner Gerichte kämpfen mit immer komplexeren Fällen.

Die Luzerner Gerichte müssen sich mit immer komplexer und aufwendiger werdenden Fällen auseinandersetzen. In verschiedenen Beispielen zeigten sie auf, warum dem so ist. Zum einen seien die Rechte der Verfahrensparteien über die Jahre hinweg ausgebaut worden, erklärte Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher an einem Medienanlass vom Mittwochmorgen. Sie könnten sich zu allem äussern und die Gerichte müssten die erhöhten Ansprüche berücksichtigen.

Weiter seien die Bürgerinnen und Bürger anspruchsvoller geworden, wehrten sich vehement wenn etwas nicht in ihrem Sinne sei und auch die Eingaben der Anwälte würden umfangreicher. Insgesamt sei die Welt mit der Digitalisierung, der Globalisierung und der unermesslichen Flut an Informationen komplexer geworden.

Arbeit unter zeitlichem Druck

Konkret veranschaulichte das Victoria Schlüssel, Richterin am Zwangsmassnahmengericht in Kriens, mit den Entsiegelungsverfahren. Eine Siegelung sei dazu da, die Geheim- und Privatsphäre von Personen zu schützen.

So könnten in ein Delikt verwickelte Personen eine Siegelung von beispielsweise Mobiltelefonen, Tagebüchern, Servern, Laptops und dergleichen beantragen mit der Begründung, dass diese vertrauliche Informationen enthielten. Beispielsweise Arzt- oder Anwaltsberichte.

«Wir stossen an Belastungsgrenzen.»

Peter Schumacher,

Kantonsgerichtspräsident

Diese Sofortmassnahme garantiere, dass Anwälte oder die Polizei die Dokumente nicht einsehen dürften, so Schlüssel. Doch für die Staatsanwaltschaft, welche unter den Dokumenten potentielle Beweise vermutet, bedeute dies einen hohen Aufwand unter zeitlichem Druck.

Sie muss eine Entsiegelung beantragen. Dazu muss sie Stellungnahmen beim Betroffenen und dessen Verteidiger einholen, Sachverständige beiziehen, welche die Daten einsehen und weitere Schritte unternehmen. Manchmal daure es Monate oder sogar Jahre, bis die Beweise auf nur einem Mobiltelefon gesichert werden könnten.

Es wird mehr angefochten

Heiner Eiholzer, Kantonsrichter in der 4. Abteilung, informierte über die zunehmende Komplexität im Verwaltungsrecht. Zum einen sei da das Thema Bauen, wo es der Bevölkerung möglich sei, über drei Instanzen ihre Beschwerden einzureichen. Und dies bei den Raum-, den Nutzungs- und den Bewilligungsverfahren.

Auch in der Bildung steige der Aufwand. So würden Themen wie Schulhauszuteilung, Schulweg, Prüfungsergebnisse, Privatbeschulung, integrative und separative Sonderschulung immer mehr angefochten.

«Wir stossen an Belastungsgrenzen», so Peter Schumacher. Zum einen benötigte der Staat immer mehr Personal, zum anderen herrsche ein Fachkräftemangel. Auch die Mittel seien begrenzt. Die Politik wolle bei den Ausgaben Mass halten.

Gefordert sei unter anderem der Gesetzgeber, die Politik und die Gerichte selber. Auch seien Massnahmen zur Steigerung der Effizienz in Form von Weiterbildungen oder im Bereich der IT nötig. (sda)