Sie sind hier: Home > Aarau > Angriff nach Cup-Partie: Öffentlichkeitsfahndung eingestellt – Täter hat sich gestellt

Angriff nach Cup-Partie: Öffentlichkeitsfahndung eingestellt – Täter hat sich gestellt

Nach dem Cupspiel Aarau - Basel im September kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Die Staatsanwaltschaft startete eine Öffentlichkeitsfahndung – und hatte damit Erfolg.

In Aarau ist es im September zu einer Schlägerei nach einem Fussballspiel Aarau – Basel gekommen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat danach eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Ende April wurden verpixelte Bilder des Tatverdächtigen veröffentlicht.

Diese Massnahme war erfolgreich: Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilt, hat sich der Beschuldigte inzwischen gestellt. Die Öffentlichkeitsfahndung ist damit beendet. Der Gesuchte habe sich am Dienstag über einen Anwalt mit den Strafverfolgungsbehörden in Verbindung gesetzt.

Das Opfer mit voller Wucht gegen den Kopf getreten

Nach der Viertelfinal-Partie des FC Aarau gegen den FC Basel am 18. September 2022 kam es in der Bahnhofsunterführung in Aarau zu einer Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten. Ein Mann wurde von einer Gruppe Unbekannter tätlich angegriffen. Dem Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen den am Boden liegenden Mann mit voller Wucht gegen den Kopf getreten zu haben. Das Opfer erlitt dabei Kopf- und Gesichtsverletzungen.

Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Identität des Haupttäters zunächst nicht festgestellt werden. Laut Aussagen der Staatsanwaltschaft konnte die Person aufgrund seiner Kleidung eher der Anhängerschaft des FC Basel zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft entschied sich daher zu dem seltenen Schritt der Öffentlichkeitsfahndung. Am 14. April wurde diese publik.

Es ist der erste und einzige Fall in 10 Jahren, bei dem die Veröffentlichung von Bildern angekündigt wurde. Nachdem der erste Aufruf nicht erfolgreich war, veröffentlichte die Staatsanwaltschaft am 24. April verpixelte Bilder. Für den Fall, dass auch dies nicht zur Identifizierung geführt hätte, wären am 8. Mai unverpixelte Bilder veröffentlicht worden.

Der Mann wird sich nun als beschuldigte Person wegen Angriffs und versuchter schwerer Körperverletzung im laufenden Strafverfahren verantworten müssen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.