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Corona-Skeptiker Christian Rüegg hat Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben – erschien aber nicht vor Bezirksgericht

Der bekannte Massnahmengegner Christian Rüegg hat Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben. Deshalb war am Bezirksgericht Aarau eine Verhandlung angesetzt – doch der Beschuldigte ist nicht aufgetaucht.

Die Verhandlung war auf Dienstag 10.20 Uhr angesetzt. «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen» lautet der Vorwurf der Aargauer Staatsanwaltschaft an Corona-Skeptiker Christian Rüegg. Am 8. Mai 2021 fand in Aarau eine unbewilligte Corona-Kundgebung statt. Die Kantonspolizei Aargau hat gegen Rüegg um 11.25 Uhr eine Wegweisungs- und Fernhalteverfügung für die Gemeinde Aarau eröffnet. Diese galt bis 22 Uhr.

Auf Facebook berichtete Rüegg damals von der Corona-Demo in Aarau und sagte in einem Video, er habe bei der Anreise eine Wegweisung kassiert – später war er in der Stadt und publizierte Fotos und Livevideos. Die Kantonspolizei Aargau hielt Rüegg um 15.40 Uhr im Schachen, in der Nähe des Badi-Parkplatzes, erneut an. Als die Polizei ihn festnehmen wollte, kam es zum Handgemenge, wobei Rüegg von Sympathisanten befreit wurde. Die Busse und die Strafbefehlsgebühren muss er nun bezahlen, weil er sich «wissentlich und willentlich nicht an die Wegweisungsverfügung» hielt, heisst es im Strafbefehl.

Rüegg erscheint nicht vor Gericht

Rüegg hatte sich gegen die Anschuldigung gewehrt und Einsprache erhoben. Das Bezirksgericht Aarau war zur Verhandlung bereit, draussen beobachteten zwei Mitarbeitende der Kantonspolizei das Geschehen – hätte ja sein können, dass Freiheitstrychler oder andere Massnahmengegner auftauchen. Doch es kam niemand. Nicht einmal Christian Rüegg.

Dieser hat schon an verschiedenen Kundgebungen Reden gehalten, wurde mehrmals verhaftet. An einer Demo in Bern war er im Sicherheitsdienst der Freiheitstrychler tätig, Antifaschisten schlugen ihm bei einer Auseinandersetzung mehrere Zähne aus.

Weil der Beschuldigte nicht vor Gericht erschienen ist, gilt die Einsprache als zurückgezogen und der Strafbefehl erwächst als Urteil in Rechtskraft. Damit muss Rüegg eine Busse von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren über 400 Franken bezahlen. Eine Strafe, weil er unentschuldigt der Verhandlung ferngeblieben ist, kann dagegen nicht ausgesprochen werden.

Weiteres Verfahren ist hängig

Rüegg soll zudem einen Polizisten angegriffen haben. Dabei handelt es sich allerdings um ein laufendes Verfahren, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt.

Während der Corona-Demo in Aarau sprach die Polizei rund 200 Wegweisungen aus. Zahlreiche weitere Personen hatten sich diesen widersetzt, zudem gab es gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei. Vor gut zwei Monaten war es wegen der Befreiungsaktion bereits zu einem Prozess gegen vier Demonstranten gekommen. Diese erklärten nach der Verhandlung, sie würden die Schuldsprüche vor Obergericht anfechten.

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