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Schwarzarbeit im Aargau: 1700 Personen kontrolliert und 17 rechtskräftig verurteilt

Das Amt für Migration und Integration hat letztes Jahr 693 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt. In mehr als jedem fünften Fall gab es etwas zu bemängeln.

Die gute Nachricht zuerst: Die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen im Kanton Aargau hat letztes Jahr die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Das teilt das Departement Volkswirtschaft und Inneres mit. Aber die Kontrolleurinnen und Kontrolleure haben auch im Jahr 2022 Gesetzesverstösse aufgedeckt.

So erhielt das Amt für Migration und Integration (Mika) zahlreiche Meldungen wegen Verdachts auf Schwarzarbeit. Insgesamt wurden 693 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, bei denen rund 1700 Personen überprüft wurden. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im verarbeitenden Gewerbe.

17 rechtskräftige Strafentscheide

Bei mehr als jeder fünften Kontrolle (21,1 Prozent) bestand der Verdacht, dass Melde- und Bewilligungspflichten oder das Ausländer- und Quellensteuerrecht nicht eingehalten wurden. Diese Fälle wurden an die zuständige Spezialbehörde weitergeleitet.

In 17 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft rechtskräftige Strafentscheide wegen Verstössen gegen das Ausländerrecht aus. Diese betreffen laut Mitteilung überwiegend Personen aus Nicht-EU- oder EFTA-Ländern, denen selbst auf Gesuch hin keine Arbeitsbewilligung erteilt werden kann. Sei es, weil es an gesamtwirtschaftlichem Interesse mangelt oder an der beruflichen Qualifikation.

Ausländische Unternehmen bemühen sich

Neben den Schwarzarbeitskontrollen wurden auch 309 ausländische Unternehmen kontrolliert, die Arbeitnehmende in die Schweiz schicken. Bei 81 dieser Betriebe wurde wegen zu tiefer Löhne ein sogenanntes Verständigungsverfahren durchgeführt. 77 dieser Verfahren waren erfolgreich. Das heisst: Die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Einsatz im Aargau nachgewiesen.

Der Kanton schreibt in der Mitteilung denn auch, dass die Mehrheit der Unternehmen bemüht sei, sich korrekt zu verhalten. Das zeige, dass die flankierenden Massnahmen in Kombination mit den entsprechenden Kontrollen wirken.

Kioske und Autowaschanlagen im Fokus

Der Kanton hat 2022 auch Fokusbranchen festgelegt, in denen er flächendeckende Lohnerhebungen durchführte. Letztes Jahr waren Kioske, Blumengeschäfte, Hörgeräteverkäufer, Personalverleih- und Personalvermittlungsfirmen sowie Autowaschanlagen im Fokus. Zudem wurden 188 Anstellungsverhältnisse bei grösseren Werbe- und Kommunikationsagenturen überprüft.

Wie der Kanton schreibt, wurden die deklarierten Löhne alle als nicht missbräuchlich eingestuft. Kioske und Autowaschanlagen will der Kanton aber weiterhin im Fokus behalten und in ein paar Jahren über eine erneute Lohnerhebung entscheiden.

Zwei Verstösse in der Hauswirtschaft

Obwohl keine Löhne als missbräuchlich eingestuft wurden, sind dem Kanton bei den Kontrollen an 19 Standorten von insgesamt zwölf Unternehmen Löhne aufgefallen, die deutlich unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegen. Auch mit diesen Betrieben wurden Verständigungsverfahren eingeleitet. 14 davon, die neun Unternehmen betrafen, konnten erfolgreich oder neutral abgeschlossen werden.

In der Hauswirtschaft kontrollierte der Kanton 50 Anstellungsverhältnisse – und stellte zwei geringfügige Verstösse gegen den verbindlichen Mindestlohn fest. Die Arbeitgeber seien gemahnt und erfolgreich zur Lohnnachzahlung aufgefordert worden.

Migrationsamt stellt Bussen aus

In Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurden letztes Jahr 984 Personen in 352 Betrieben kontrolliert. Das Migrationsamt hat in diesen Branchen 40 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen. Weiter hat das Mika wegen leichter Verletzung der Dokumentationspflicht 46 Verwaltungsbussen gegen ausländische Dienstleistungserbringer ausgesprochen, die selbstständig tätig sind.

Erwerbstätige aus EU- und EFTA-Staaten können pro Jahr für maximal 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten, danach besteht eine Meldepflicht. Letztes Jahr sind beim Kanton 41’826 solche Meldungen eingegangen. Das sind mehr als in den Pandemiejahren. Das Niveau von vor der Pandemie sei aber noch nicht erreicht, schreibt der Kanton. Wegen Verstössen gegen die Meldepflicht hat das Mika 32 Verwaltungsbussen und 220 Mahnungen ausgesprochen.

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