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Betreibungsregisterauszug gefälscht und damit für Wohnung beworben – das kommt eine Aargauerin teuer zu stehen

Um ihre Chancen auf eine Mietwohnung deutlich zu verbessern, hat eine 23-Jährige ihren Betreibungsregisterauszug gefälscht. Der potenziellen künftigen Verwaltung ist die Fälschung jedoch sofort aufgefallen. Deshalb wurde die Frau verurteilt.

Eine 23-Jährige aus dem Bezirk Aarau wollte eine Wohnung besichtigen. Danach reichte sie bei der Verwaltung ihre Bewerbung ein. Dafür musste die junge Frau online ein Anmeldeformular ausfüllen und aktuelle Betreibungsregisterauszüge von sich als auch ihrem Ehemann hinzulegen.

Die Frau wusste jedoch, dass sie bereits über mehrere Betreibungen sowie einen Verlustschein verfügt. Davon befanden sich laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau einer sogar im fünfstelligen Bereich. Dass das ihre Chancen für eine Wohnungszusage schmälert, war der 23-Jährigen bekannt. Sie hat sich deshalb kurzerhand dazu entschlossen, einen Betreibungsregisterauszug ohne Einträge zu erstellen.

Dafür bestellte sich die junge Frau laut Strafbefehl bei der örtlichen Gemeinde ihren sowie den Betreibungsregisterauszug ihres Mannes. Mit technischen Hilfsmitteln passte sie daraufhin ihren Auszug an, indem sie die Anzahl der Seiten von zwei auf null änderte und die ihres Mannes von eins auf null reduzierte. Den gefälschten Betreibungsregisterauszug legte sie als Beilage zum Anmeldeformular hinzu. Anschliessend lud sie die Dokumente hoch.

Als einer Mitarbeiterin der Verwaltung ihre Bewerbung in die Hände fiel, bemerkte sie sofort, dass an dem Formular etwas nicht stimmen konnte. Sie forderte die 23-Jährige deshalb schriftlich dazu auf, ihnen den Betreibungsregisterauszug als Original zuzustellen. Die junge Frau schickte erneut die beiden gefälschten Auszüge ein.

Da die Straftäterin aus dem Bezirk Aarau der Verwaltung mehrere Male einen gefälschten Betreibungsregisterauszug zustellte, beging sie somit mehrfach Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft verurteilt sie deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 8100 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 1120 Franken. Das Urteil wird in ihrem Strafregister eingetragen. Eine Zusage für Wohnung erhielt die Frau nicht.