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Keine Taser für die Kantonspolizei Aargau

Taser stehen weiterhin nur der Sondereinheit Argus zur Verfügung. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Die Motion diverser Fraktionen, dass sämtliche Polizeikräfte Destabilisierungsgeräte benutzen dürfen, ist aber nicht komplett vom Tisch.

SVP-Grossrat und Polizist Roland Vogt sowie Grossrätinnen und Grossräte aus mehreren Fraktionen forderten im Dezember eine gesetzliche Grundlage, damit sogenannte Taser durch sämtliche Polizeikräfte im Aargau eingesetzt werden können. Im Kanton Zürich sei es üblich, dass die lokalen Polizeikräfte einen Taser tragen, die Erfahrungen seien nur positiv, schrieben die Motionäre.

Dennoch hat der Regierungsrat die Motion nun abgelehnt. Wie es in einer Mitteilung heisst, sei «eine Gesetzesbestimmung zur Regelung des Einsatzes von Einsatz- und Zwangsmitteln nicht zweckmässig». Die Einsatzmöglichkeiten von sogenannten Destabilisierungsgeräten seien im Kanton Aargau bereits geregelt: «Eine Regelung auf Gesetzesstufe ist nicht sinnvoll, weil damit die Flexibilität eingeschränkt wird.» Aufgrund der anstehenden Entscheide zur Weiterentwicklung der Polizei sei der Auftrag für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung ausserdem verfrüht.

Schon im Jahr 2017 sprachen sich die Regionalpolizeien im Aargau für Taser aus, damals stellte sich die Kantonspolizei quer. Allerdings ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Die polizeilichen Zwangsmittel würden derzeit einer Überprüfung durch die Kantonspolizei unterzogen, in die die Polizeikräfte der Gemeinden miteinbezogen werden. (zen)