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Sanierung der Jagdschiessanlage Chilperg kostet Murgenthal weniger als befürchtet

1955 erwarb die Gemeinde Murgenthal ein Grundstück auf Berner Boden. Aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen entstand dort dann eine Jagdschiessanlage. Diese ist dringend sanierungsbedürftig.

Mit maximal 10’000 Franken muss sich die Gemeinde Murgenthal an der Sanierung der Jagdschiessanlage Kiltberg beteiligen. Das entspricht der jüngst erlassenen Kostenverfügung des Kantons Bern, die verlangt, dass Murgenthal 5 Prozent der Kosten übernimmt.

Die Jagdschiessanlage Chilperg (oder Kiltberg) in Roggwil BE hat der Jägerverein Oberaargau im Jahr 1977 auf einem im Eigentum der Gemeinde Murgenthal stehenden Grundstück in Betrieb genommen. Sie bestand ursprünglich aus einer Kurzdistanzanlage mit Laufhasenanlage und einer Tontaubenanlage. Die Tontaubenanlage war nur bis 1987 in Betrieb. Die Laufhasenanlage wurde 1997 erneuert und erst Ende 2012 stillgelegt. «In der Zeitspanne von 1977 bis Ende 2012 dürften auf der Kurzdistanzanlage rund 82’400 Schüsse abgegeben worden sein», heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde. In der zehnjährigen Nutzung der Tontaubenanlage wird die Gesamtschusszahl auf 20’300 geschätzt.

Grundwasser könnte verschmutzt werden

Praktisch das gesamte Zielgebiet der Anlage befindet sich in der Schutzzone S2 der Quellfassungen Kiltberg und Mange. «Die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers kann nicht ausgeschlossen werden», heisst es in der Mitteilung. Die Bleibelastung des Bodens übersteige den Grenzwert. Daher sei der Standort hinsichtlich der Schutzgüter Grundwasser und Boden sanierungsbedürftig.

Der Kanton Bern lässt den Standort nun sanieren. Das entsprechende Baugesuch wird demnächst in der Standortgemeinde Roggwil öffentlich aufgelegt. Die Sanierungskosten belaufen sich auf etwa 465’000 Franken. Davon übernimmt der Bund 40 Prozent oder etwa 146’000 Franken. Gemäss der nun erlassenen Kostenverfügung hat der Jägerverein Oberaargau als «Verhaltensstörer» 20’000 Franken zu übernehmen und die Einwohnergemeinde Murgenthal als «Zustandsstörerin» 5 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 10’000 Franken. Die restlichen Kosten trägt der Kanton Bern.

Bewilligung für Schiessanlage ist nicht auffindbar

Die Gemeinde Murgenthal hatte das Grundstück 1955 erworben, um ihre Quellen vor dem Kiesabbau zu schützen. Ob der Gemeinderat überhaupt Kenntnis von der Jagdschiessanlage hatte und weshalb der Bau und Betrieb einer solchen Anlage unmittelbar oberhalb der beiden Quellen erlaubt oder toleriert wurde, lasse sich heute nicht mehr nachvollziehen, heisst es in der Mitteilung. «Eine Bewilligung konnte weder im Gemeinderatsprotokoll noch sonstwo im Archiv gefunden werden.»

Bei der Sanierung von Altlasten hat der «Verhaltensstörer», also der ehemalige Betreiber der Anlage, den Löwenanteil der Kosten zu übernehmen. Allerdings entfällt ein geringerer Anteil auch auf den «Zustandsstörer», den Grundeigentümer. Kann einer der beiden nicht zahlen (was vorliegend beim Verhaltensstörer der Fall ist), trägt die öffentliche Hand die Ausfallkosten. Im Kanton Bern ist dies der Kanton, im Kanton Aargau wären es der Kanton und die Standortgemeinde je zur Hälfte. «Insofern hat die Gemeinde Murgenthal Glück gehabt: Läge das Grundstück auf ihrem Territorium, würde sich ihr Beitrag – ohne jegliches Verschulden – auf ein Mehrfaches dessen belaufen, was sie nun bezahlen muss», schreibt die Gemeinde.

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