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Gleich zwei Personen wird der Bootsausweis entzogen – trotzdem bleibt es eng auf Aargauer Gewässern

Fast 19’000 Aargauerinnen und Aargauer sind im Besitz eines Schiffsführerausweises. Über 700 Boote haben keinen eigenen Standplatz und werden als sogenannte Wanderboote eingelöst. Zwei davon dürfen nun nicht mehr eingewassert werden, weil ihren Besitzern der Ausweis entzogen wurde.

Der Traum vom eigenen Boot ist längst nicht mehr nur Millionären vorbehalten. Alleine im Aargau waren im September 2022 total 18’744 Personen im Besitz eines Schiffsführerausweises, wie das Strassenverkehrsamt des Kantons auf Anfrage mitteilt. Boote ohne Standplatz auf oder an einem öffentlichen Gewässer werden als sogenannte Wanderboote immatrikuliert – davon sind aktuell 733 eingelöst.

Zwei Personen, die solche Wanderboote besitzen, wurde nun der Bootsausweis entzogen. Die beiden Verfügungen wurden am 29. Juni im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. Die Fahrzeugausweise zweier Personen werden auf unbestimmte Zeit entzogen, heisst es darin. Somit dürfen die beiden Personen ihr Boot in keinem Schweizer Gewässer mehr einwassern. Gründe für die Verfügung werden nicht genannt.

«Ein Schiffsausweis wird dann entzogen, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nicht mehr bestehen. Auch kann er entzogen werden, wenn die mit der Erteilung verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet oder Steuern oder Gebühren für das Schiff nicht entrichtet werden», teilt das Strassenverkehrsamt auf Anfrage mit. Weshalb die Schiffsausweise bei den beiden konkreten Fällen entzogen worden seien, dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben werden.

Am Hallwilersee sind die Bootsplätze rar

Am Hallwilersee seien aktuell 1522 Schiffe mit einem bewilligten Standplatz eingelöst, scheibt das Strassenverkehrsamt weiter. Als bewilligter Standplatz gelten Liegeplätze auf dem See oder Landliegeplätze auf einer Uferparzelle. Zusätzlich könne auf dem Hallwilersee auch der Standort eines Schiffes in einer Ufergemeinde als Standplatznachweis gelten, sofern der Halter oder die Halterin dort seinen oder ihren Wohnsitz habe, so das Strassenverkehrsamt.

Wie viele Bootsstellplätze es am Hallwilersee genau gibt, ist dem Strassenverkehrsamt nicht bekannt. Diese werden nicht von der Schifffahrtskontrolle bewirtschaftet. Oft verwalten Gemeinden, Werften oder sonstige private Personen die Liegeplätze. 2018 veröffentlichte der Regierungsrat aber erstmals Zahlen zur Situation am Hallwilersee als Antwort auf eine Motion der damaligen SVP-Grossrätin Karin Bertschi.

Darin hiess es, die Warteliste für eine Zulassung auf dem Hallwilersee umfasse über 700 Gesuche – bis zu 30 Jahre müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller warten. Aufgrund der geringen Fluktuation von frei werdenden Stellplätzen kann davon ausgegangen werden, dass sich die Wartezeiten heute im gleichen Rahmen bewegen. Bertschi forderte damals, bei der Vergabe der Plätze müssten Aargauerinnen und Aargauer bevorzugt werden; dies lehnte die Regierung ab.

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