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Verstösse gegen Russland-Sanktionen – Schweizer Zollverwaltung stellt in 25 Fällen Güter und Vermögenswerte sicher

In einem Fall geht es um ein Zolllager – Anzeigen wurden ans Staatssekretariat für Wirtschaft überwiesen.

Mit Stand vom letzten Donnerstag hat der Schweizer Zoll, der seit Anfang Jahr Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) heisst, im Zusammenhang mit den Ukraine-Sanktionen gegen Russland bisher «Güter in insgesamt 25 Fällen sichergestellt und einer Expertise unterzogen.». Das teilt BAZG-Sprecher Simon Erny auf Anfrage von CH Media mit.

Insgesamt seien dabei in fünf Fällen «Anzeigen zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) erstellt» worden, so der Zoll. Einer dieser Fälle stehe im Zusammenhang mit einem Zolllager.

Die Behörde wollte auf Nachfrage nicht präzisieren, ob mit Zolllager eines der sieben Zollfreilager gemeint ist oder eines der 174 offenen Zollager (OZL).

Umstrittene Zollfreilager

Zollfreilager werden durch private Lagerhausgesellschaften betrieben, Waren werden dort unversteuert und unverzollt zwischengelagert. Die Lager stehen allen Interessenten offen und sind besonders umstritten, weil sie in den Augen von Kritikern Straftaten wie Geldwäscherei und Steuerhinterziehung ermöglichen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisierte 2014 die mangelhafte Aufsicht der Behörden in Zolllagern, die das Risiko illegaler Aktivitäten nicht wirksam begrenze. 2019 attestierte die EFK dem Zoll aber Fortschritte in Risikoanalyse und Kontrolle. Name und Adresse des Wareneigentümers müssen mittlerweile festgehalten werden. Zollfreilager müssen Listen ihrer Mieter und Untermieter herausrücken.

Zollfreilager gibt es in Embrach ZH, Zürich-Flughafen, St. Margrethen SG, Chavornay VD, Genève La Praille, Genève Aeroport und Chiasso TI. Allein in Genf sollen laut «Bilanz» Werte von etwa 100 Milliarden liegen. Offene Zolllager werden insbesondere von Logistikunternehmen, aber etwa auch von Grossverteilern betrieben. Die Firmen können dort «eigene oder fremde ausländische Waren lagern».

Verstösse vom SECO verfolgt und beurteilt

Diese Massnahmen und Meldungen des Zolls erfolgten gestützt auf «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine», so das BAZG. Es verantworte den Vollzug der Sanktionsmassnahmen an der Grenze und informiere «bei sanktionsrelevanten Feststellungen das zuständige SECO».

Die Verstösse werden, so der Zoll weiter, vom SECO verfolgt und beurteilt; dieses könne «Beschlagnahmungen oder Einziehungen» anordnen. Details zu betroffenen Personen und Waren könne man nicht herausgeben, so das BAZG.

Staatssekretariat für Wirtschaft mauert: Keine Aussagen zu Verfahren

Während der Zoll immerhin quantitative Aussagen macht, hält sich das in der Russland-Sanktionsfrage im Bremsmodus operierende Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf hier bedeckt. «Das Seco klärt uns gemeldete Sachverhalte ab und wird gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet. Wir geben aber keine Zahlen zu laufenden Verfahren», sagt ein Sprecher auf die Frage, welche Schritte man gestützt auf Meldungen des Zolls eingeleitet habe.

Der Zoll unter Direktor Christian Bock ist bekanntlich im Umbruch, die Reorganisation mit der Verschmelzung der Berufsbilder Zöllner und Grenzwächter sowie Uniformierung und Bewaffnung, alles noch ohne neues Zollgesetz, verunsichert das Personal. Geht es nach dem BAZG, erlaube es die neue Aufstellung im Fall der Sanktionen allerdings, «sehr schnell auf besondere Lagen reagieren zu können und beispielsweise die Kontrolltätigkeit an einem spezifischen Ort zu intensivieren», so Sprecher Erny.

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