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Hundekampf der alten Damen: Aggressiver Chow-Chow beisst Mops in den Rücken – 80-jährige Hundehalterin erhält Busse

Weil sie ihren Hund nicht im Griff hatte, kassiert eine 80-Jährige Hundehalterin einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Ihr Chow-Chow hatte den Mops einer anderen Seniorin gebissen.

Eigentlich will sie nur mit ihrem Hund spazieren. An einem Julimorgen im vergangenen Jahr verlässt eine 80-Jährige mit ihrem Chow-Chow ihre Alterswohnung in Unterentfelden. Gegen 8.30 Uhr trifft sie in einer ruhigen Quartierstrasse eine andere Seniorin, 85 Jahre alt, die ebenfalls mit ihrem Hund unterwegs ist, einem Mops. Vielleicht kennen sich die beiden Damen auch, wohnen sie doch in der gleichen Siedlung mit Alterswohnungen.

Doch die Begegnung der zwei Hundehalterinnen verläuft alles andere als erfreulich. Denn die 80-Jährige hat ihren Chow-Chow nicht im Griff – im wahrsten Sinn des Wortes. Ihr Hund stürmt auf den anderen Vierbeiner los, der Seniorin entgleitet die Leine, und ihr Chow-Chow beisst den Mops in den Rücken und den Schenkel. Dieser muss mit zwei schweren Bisswunden am Rücken und einem weiteren Biss mit Hämatom am Schenkel in die Tierklinik gebracht werden.

Verurteilt per Strafbefehl

Nun wurde die Halterin des Chow-Chow per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt. Die 80-Jährige habe gewusst, dass ihr Hund gerne Katzen oder kleinere Hunde jage, schreibt die Staatsanwaltschaft zur Begründung. Die Wunden beim Mops wären vermeidbar gewesen, hätte die 80-jährige die Leine mit beiden Hände gehalten oder ihren Hund besser erzogen. «Die Verletzungen hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden können», schreibt die Staatsanwaltschaft abschliessend.

Die Hundehalterin wird zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Ausserdem muss sie die Kosten von 550 Franken tragen. Wird sie in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig, käme eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 120 Franken hinzu.

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