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Kaum aus dem Gefängnis entlassen, wurde er wieder kriminell: Drogensüchtiger geht beim Einbruch aber leer aus

Das Strafregister des 41-Jährigen ist lang. Auf ganzen 14 Seiten werden die Vorstrafen aufgelistet. Nun stand er vor dem Bezirksgericht Rheinfelden, weil er versucht hatte, ins Bahnhofsgebäude in Stein einzubrechen. Allerdings ist unklar, ob der schwer Drogenabhängige überhaupt schuldfähig ist. 

«Ich wollte wohl Geld suchen, um mir davon Drogen kaufen zu können.» Mit diesen Worten erinnerte sich ein vor dem Bezirksgericht Rheinfelden stehender Mann an eine Nacht im Januar 2022 zurück.

Damals war er in das Bahnhofsgebäude in Stein eingedrungen. Zuerst hatte er versucht, ein Fenster an der Gebäudesüdseite aufzustemmen. Als dies misslang, schlug er es mit einer Eisenstange ein. An der Ostseite des Gebäudes gelang es ihm dann, sich durch eine aufgebrochene Tür Zugang zum früheren Bahnhof zu verschaffen. Doch auf seiner Diebestour wurde er nicht fündig. Und so zog er ohne Beute wieder ab.

DNA-Spuren führten die Polizei zum Täter

Aber nicht, ohne am Tatort Spuren zu hinterlassen – DNA-Spuren, über deren Auswertung es der Polizei gelang, ihn als Täter zu identifizieren. Jetzt also, fast zwei Jahre danach, stand der Mann, der inzwischen wieder im Kanton Solothurn wohnt, in Rheinfelden vor dem Bezirksgericht. Und gab auch alle gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe zu – versuchter Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wollte ihn dafür zu neun Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt sehen. Unbedingt – denn der Mann war bereits zuvor in Basel in Haft gewesen, aus dieser aber bedingt im Januar 2021 entlassen worden. Mit dem Einbruch und dem versuchten Diebstahl in Stein hatte er also gegen die Probezeit einer früheren Verurteilung verstossen.

Aber zur eigentlichen Verhandlung in Rheinfelden kam es dann gar nicht. Denn die Verteidigung des Beschuldigten stellte den Antrag, die Verhandlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Hintergrund ist, dass aktuell ein psychiatrisches Gutachten des schwer drogenabhängigen und psychisch erkrankten Mannes erstellt werde. Dieses soll die Frage klären, ob und in welchem Masse der Beschuldigte überhaupt schuldfähig ist. Es soll abklären, ob ambulante oder gar stationäre Massnahmen dem Mann helfen könnten, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Schon mit 15 Jahren Drogen konsumiert

Das Strafregister des Mannes sei 14 Seiten lang, erklärte dessen Verteidiger vor dem Bezirksgericht. Weitgehend handele es sich dabei um Beschaffungskriminalität. Das Gros der Delikte sei in Basel verübt worden.

Der Prozess der Begutachtung werde noch diese Woche starten, führte der Verteidiger aus. Aber bis das Gutachten stehe, dauere es sicher bis Ende Februar 2024. «Zuerst das Gutachten abzuwarten und dann die Schuldfrage zu klären, macht Sinn», so der Anwalt.

Dem schloss sich das Bezirksgericht Rheinfelden an. So beschränkte Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab die Verhandlung auf die persönliche Befragung des Beschuldigten. Dieser gab an, schon mit 15 Jahren Drogen konsumiert zu haben, erinnerte sich aber nicht mehr daran, was ihn dazu gebracht hatte. Er sagte: «Ich habe früher viel Blödsinn gemacht.»

Er sagte aus, dass sein Vater vor rund anderthalb Jahren an einem Herzinfarkt gestorben sei. Und dass er zu seinen vier Geschwistern keinen Kontakt mehr pflege. Allein mit seiner Mutter stehe er noch in Verbindung.