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Jungfreisinnige wehren sich gegen «Blitzerabzocke» – und erhalten gewichtige Unterstützung

Mit einer Volksinitiative fordern die Aargauer Jungfreisinnigen, dass Blitzer in den Gemeinden nur mit kantonaler Bewilligung aufgestellt werden dürfen. Und nur an Standorten, wo die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist. Jetzt erhält das Begehren namhafte Unterstützung von der Aargauischen Verkehrskonferenz.

Unter dem Titel «Blitzerabzocke stoppen» lancierten die Aargauer Jungfreisinnigen eine Volksinitiative und fordern darin eine kantonale Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen. Der Hintergrund des Begehrens ist der stationäre Blitzer an der Badener Gstühl-Kreuzung, der seit seiner Inbetriebnahme im Juli 2020 bereits gut 5,8 Millionen Franken an Bussgeldern in die Stadtkasse gespült hat.

Nun erhält die Initiative gewichtige Unterstützung. Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) schlägt sich auf die Seite der Jungfreisinnigen und schreibt in ihrer Mitteilung vom Freitag: «Die AVK hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach klar gegen stationäre Blitzer positioniert. Versteckte Zusatzeinnahmen unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit sind zwingend abzulehnen.»

AVK schiesst gegen Badener «Pleiten-, Pech- und Pannen»-Blitzer

Die Volksinitiative der Jungfreisinnigen ermögliche einen Entscheid der Stimmbevölkerung zu den Bewilligungsverfahren für stationäre Radaranlagen. Schliesslich sei mit der Inbetriebnahme des Blitzers auf der Badener Gstühl-Kreuzung nicht nur ein Tabubruch einhergegangen. Mit dem stationären Blechpolizisten verletze die Stadt Baden auch die Rechtsgrundlage im Kanton Aargau.

Und die AVK schiesst noch stärker gegen die Blitzeranlage: Sie spricht von einer «Pleiten-, Pech- und Pannen-Serie» der Installation, die teure Nachrüstungsfolge zu Lasten der Steuerzahler mit sich brachte. Damit sei die Anlage beinahe der Lächerlichkeit preisgegeben worden.

Dennoch sei der Blitzer auf der Gstühl-Kreuzung zum Aargauer Präzedenzfall geworden, dem weitere Forderungen aus dem linken Politlager nach entsprechenden Anlagen folgten. So sei es im Grossen Rat immer wieder zu hitzigen Debatten um das Thema gekommen, wobei sich im Dezember 2023 eine knappe Mehrheit gegen den Antrag des Regierungsrats entschied, keine kantonale Bewilligungspflicht für stationäre Radaranlagen einzuführen.

Mobile Radaranlagen sinnvoller als stationäre?

Die AVK kommt daher zum Schluss, dass die Initiative der Aargauer Jungfreisinnigen erforderlich sei, um die Rahmenbedingungen künftig klar und deutlich zu regeln. Als zuständige Instanz für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sei der Kanton die letzte Instanz und müsse darum abschliessend über die Bewilligung von stationären Radaranlagen entscheiden.

Die AVK ist weiterhin der Ansicht, dass mobile Radaranlagen sinnvoller sind, um zur Grunddisziplin im Strassenverkehr beizutragen. Im Fall des Badener Blitzers zweifle man stark an, dass dieser aus Sicherheitsüberlegungen installiert wurde. Viel mehr vermute die AVK monetäre Hintergedanken. Eine «Ausweitung dieses Missbrauchs» müsse entschieden verhindert werden. (luk)