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Einwendung gegen 5G-Antennen im Dorfzentrum

Innert der Auflagefrist zum Baugesuch der Swisscom für eine neue Mobilfunkanlage im Zentrum von Strengelbach ist eine Einwendung eingegangen. Einige Personen mit kritischer Haltung gegenüber der neuen Mobilfunktechnologie hatten dort Unterschriftsbögen verteilt.
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Eine Antwort zu “Einwendung gegen 5G-Antennen im Dorfzentrum”

  1. Die Schweiz habe einen „strengen“ Anlage-Grenzwert, wird in jedem Artikel, Interview der Mobilfunkindustrie betont. Dieser sei sogar 10x strenger als in den übrigen Länder Europas. Somit wähnt sich unsere Bevölkerung besonders geschützt durch den „strengen Anlagegrenzwert“, der zehnmal niedriger sei als in den angrenzenden Ländern (Bis vor einigen Jahren sogar „in ganz Europa“). Spätestens seit der Frühlingssession 2018 sollte dieser Irrtum den BundesparlamentarierInnen bekannt sein: Der konstruierte Schweizer Anlagegrenzwert darf, nein kann nicht mit den Immissionsgrenzwerten der europäischen Länder verglichen werden! So sind zB. die Messwerte in Gebäuden in Deutschland mit denen der Schweiz ohne weiteres vergleichbar. Zum Schutz der Mobilfunkindustrie hatte der Bundesrat vor knapp einem Jahr sogar den Korrekturfaktor erlaubt: Damit sind die bisherigen Maximalgrenzwerte aufgehoben und durch Durchschnittswerte ersetzt worden. Auf diese Weise wird den Mobilfunkanbieterinnen im Vergleich zu vorher eine bis dreifache Erhöhung der Strahlungsbelastung erlaubt.

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