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Gemeinde verzichtet künftig auf ausführliche Botschaft zur Gmeind

Um Ressourcen zu schonen, beschliesst der Gemeinderat Strengelbach, die Einladung zur Gemeindeversammlung auf die Traktanden und Anträge zu reduzieren. Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften werden künftig im Internet verfügbar sein.

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Strengelbach wurden bisher mit einer ausführlichen Botschaft zur Gmeind eingeladen. «Pro Gemeindeversammlung sind dies rund 3000 gedruckte Broschüren im Umfang von 20 bis 30 Seiten», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Jedoch an den Gemeindeversammlungen teilgenommen hätten in den letzten Jahren jeweils  durchschnittlich rund 120 Personen (etwa 5 Prozent der Stimmberechtigten). «Das Verhältnis zwischen der Druckauflage und der tatsächlichen Nutzung ist also in einem grossen Missverhältnis», heisst es in der Mitteilung.

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die politisch interessierten Stimmberechtigten in der Lage sind, die Informationen zu den traktandieren Geschäften auf der Website der Gemeinde Strengelbach abzuholen.

Gemeinderat Strengelbach

in einer Mitteilung

Der Gemeinderat habe deshalb entschieden, die Einladung zur Gemeindeversammlung auf die Traktanden und Anträge zu reduzieren; so könne den ökologischen sowie finanziellen Ressourcen Folge geleistet werden. Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften werden künftig jeweils im Internet verfügbar sein. In der Mitteilung heisst es: «Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die politisch interessierten Stimmberechtigten in der Lage sind, die Informationen zu den traktandieren Geschäften auf der Website der Gemeinde Strengelbach abzuholen.»

Zusätzlich besteht laut der Mitteilung immer die Möglichkeit, die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften bei der Gemeindekanzlei zu beziehen. So auch die Gelegenheit, sich einmalig zu registrieren, um anschliessend automatisch an jeder Gemeindeversammlung die Erläuterungen in gedruckter Form zu erhalten. Die Ortsparteien würden hingegen ohne Aufforderung mit einigen gedruckten Exemplaren bedient, heisst es zum Schluss.

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