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Gesetzesrevision 2025: Bürgerliche begrüssen Steuersenkungen, SP hält Vorlage für unsolidarisch

Vom neuen Steuergesetz profitierten alle, sagt Finanzdirektor Markus Dieth. Man mache mit der Vorlage Steuergeschenke für die Reichen, sagen die Sozialdemokraten. Der Kanton verbessere seine Attraktivität mit der Reduktion der Steuerbelastung, finden die Bürgerlichen. 

Vom neuen Steuergesetz profitierten alle, sagte Finanzdirektor Markus Dieth vor drei Monaten, als er die Gesetzesrevision 2025 präsentierte. So sollen die Steuertarife auf Vermögen und höheren Einkommen sinken. Gleichzeitig sind höhere steuerliche Abzüge für Kinderbetreuungskosten sowie Aus- und Weiterbildungen möglich. Der Kinderabzug würde um 400 Franken erhöht.

Die Gesetzesrevision 2025 sieht also vor, Leitsätze der Steuerstrategie umzusetzen, die der Grosse Rat im März in stundenlanger Debatte beschlossen hat. Einig war sich das Parlament damals nicht – die linke Ratsseite wies die Vorlage zurück – und so dürfte es jetzt auch beim Steuergesetz sein. «Freuen dürfen sich Multimillionäre und Multimillionärinnen», meinten etwa die Grünen bereits beim Vernehmlassungsstart im Juni. Zufrieden waren hingegen die Bürgerlichen.

Dabei ist es geblieben, wie die Vernehmlassungsantworten der Parteien an den Regierungsrat zeigen. Der Kanton Aargau könne seine Attraktivität deutlich verbessern, reduziere er die Belastung im oberen Bereich der Einkommenssteuern, hält die Aargauer FDP fest. Sie ist entsprechend «völlig einverstanden», mit dieser Reduktion, ebenso mit den tieferen Vermögenssteuertarifen. Auch die Anpassungen bei den steuerlichen Abzügen begrüssen die Freisinnigen. Der höhere Ansatz bei den Drittbetreuungskosten geht auf eine Motion aus ihren Reihen zurück.

SVP will bei Hausbesitzern nachbessern

«Völlig dagegen», diesen Abzug zu erhöhen, ist hingegen die SVP. Die Betreuung in Kinderkrippen dürfe steuerlich nicht besser behandelt werden als die Betreuung in der Familie. Die Partei wäre für einen allgemeinen höheren steuerlichen Kinderabzug, «so wären alle Kinderbetreuungsmodelle steuerlich gleichgestellt». Mit den tieferen Tarifen für Einkommens- und Vermögenssteuern ist die SVP einverstanden. Allerdings fordert sie, bei Eigenheimbesitzern mit wenig Einkommen und Kapitalvermögen sei nachzubessern.

Grundsätzlich zufrieden mit der Vorlage des Regierungsrats ist auch die Mitte. Neben den tieferen Tarifen bei Vermögens- und Einkommenssteuern begrüsst sie auch die Erhöhung der Abzüge. Die Stossrichtung stimme, «aber der Paketisierung konnte noch nicht zugestimmt werden», schreibt die Partei indes in der Vernehmlassungsantwort. Der Regierungsrat empfiehlt eine Staffelung der Umsetzung. So bleibe man mit den Massnahmen aktuell, weiter könne so der Leitsatz 1, «ertragsneutrale Umsetzung» eingehalten werden.

Aus Sicht der Mitte müsste aber nicht nur der Steuerabzug für die externe Kinderbetreuung ins erste Paket, sondern auch die höheren Kinderabzüge. Gegen die Staffelung sind auch SVP und FDP. Letztere würde den höheren Kinderabzug ebenfalls vorziehen.

Mit der Staffelung einverstanden, ist die GLP. Auch, dass die Kinderdrittbetreuungskosten erhöht werden sollen, sei zu begrüssen. Mit der Senkung der Vermögenssteuern hat die Partei aber Mühe. Es sei fair, dass man die Mehrbelastung, die demnächst etwa beim Eigenmietwert entstehen, ausgleichen will. «Allerdings geht die vorgeschlagene Tarifänderung bei der Vermögenssteuer zu weit.» Viel eher müsse man die Steuern für mittlere Einkommen senken, das wäre volkswirtschaftlich vorteilhafter.

SP gegen die meisten Massnahmen

Da sie sowieso mehrheitlich gegen die geplanten Massnahmen sei, erübrige sich auch die Frage nach der Staffelung, schreibt hingegen die SP. Sie ist mit den wenigsten in der Vorlage vorgesehenen Punkten einverstanden. Vereine und Stiftungen sollen gleich besteuert werden, wie Unternehmen, pflichtet sie dem Regierungsrat bei. Auch, dass die Grundstückgewinnsteuer an jene der Nachbarkantone angepasst werden soll, begrüssen die Sozialdemokraten, oder dass Aus- und Weiterbildungen besser steuerlich abgezogen werden können.

Mit tieferen Vermögenssteuer- oder Einkommenssteuertarifen kann die Partei aber, wenig überraschend, nichts anfangen. Bereits jetzt würden Vermögen im Vergleich zum Einkommen sehr niedrig besteuert, heisst es in der Vernehmlassungsantwort. Es sei inakzeptabel, dass an den meisten Stellen in der Vorlage «ausschliesslich die vermögendsten und einkommensstärksten Steuerzahler profitieren». Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen seien zu entlasten, «anstatt Steuergeschenke an Höchstverdienende und Vermögende zu machen».

Auch zu einer Erhöhung des Kinderabzugs um 400 Franken und höheren Abzügen für Drittbetreuungskosten vermerkt die SP, sie sei «eher dagegen». Zwar sei die Partei grundsätzlich für eine Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wozu ein höherer Abzug dienlich sei. Aber hier profitierten Familien mit hohen Einkommen mehr als solche mit niedrigem Einkommen.