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Bettlägrig, an Parkinson erkrankt – und Konsument von Kinderpornos: Staatsanwaltschaft verurteilt 83-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft hat einen Rentner per Strafbefehl verurteilt. Sein Delikt: Konsum von harter Pornografie mit Minderjährigen.

Ein Tag nach seinem Geburtstag steht die Polizei vor seiner Tür. In der Hand halten die Polizisten einen Durchsuchungsbefehl. Die Polizisten durchstöbern die Wohnung des Mannes, der in einem Betonblock in einer Gemeinde im Reusstal lebt. Und sie werden fündig: Mit einem Tablet Samsung Galaxy, einer Harddisk, einem Computer und einem Speicher verlassen sie die Wohnung. Auf den Datenträgern finden sie 101 Bilder und 113 Videos mit kinderpornografischem Inhalt.

Der Mann, der ihnen an diesem Augusttag 2021 die Tür öffnet, war damals 81 Jahre alt. Er ist schwer an Parkinson erkrankt und bettlägrig. So beschreibt es ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, der im Oktober rechtskräftig wurde. Der heute 83-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50 Franken und einer Busse von 1800 Franken verurteilt.

Die Polizei kommt ihm dank eines Hinweises aus dem Ausland auf die Schliche. So ging bei National Center of Missing and Exploited Children in den USA eine Meldung über verdächtige Internetinhalte aus der Schweiz ein. Die US-Behörde kontaktierte die Bundeskriminalpolizei in Bern. Über die IP-Adresse und den Provider wurde der Rentner gefunden. Gemäss Strafbefehl hat er die kinderpornografische Inhalte in einem Zeitraum von rund acht Jahren konsumiert. Also seit 2013.