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Busse wegen Wasserpistole: Staatsanwaltschaft verurteilt drei Aargauerinnen wegen Spielzeugwaffen

Regelmässig sorgen Online-Käufe von Wasserpistolen für böse Überraschungen. Das Problem: Sieht die Spielzeugwaffe zu echt aus, fällt sie unters Waffengesetz.

Statt eines Pakets mit einer Wasserpistole landete ein Brief mit einem Strafbefehl in ihrem Briefkasten. Darin verurteilt die Staatsanwaltschaft eine Aargauerin zu einer Busse von 300 Franken. Ihr Delikt: fahrlässige Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Das Problem: die Wasserpistole, sie sieht täuschend echt aus.

Gemäss eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft hat die 37-Jährige die Wasserpistole im Juni 2023 übers Internet aus Litauen bestellt. Die Spielzeugwaffe kommt nie am Wohnort der Verurteilten an – das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat die Wasserpistole bei der Einfuhr beschlagnahmt. Denn die Spielzeugwaffe ist einem Modell der echten Pistolenmarke Glock nachempfunden – und fällt damit unters Waffengesetz. Als «Wasserpistole Glock» wird sie in diversen Online-Shops verkauft.

Die Wasserpistole könnte mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden, heisst es im Strafbefehl. Die Verurteilte habe es pflichtwidrig unterlassen, sich über Einfuhrbestimmungen zu informieren, und habe deshalb eine Waffe ohne den dafür vorgeschriebenen Vertrag erworben, heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Für den Mann der Beschuldigten ist dies nicht nachvollziehbar. «Es ist eine Riesenfrechheit, dass wir nicht darüber informiert worden sind», sagt er. Der Mann will zum Schutz seiner Frau anonym bleiben. Sie schäme sich zu sehr, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. Er fände es besser, sagt der Partner der Verurteilten, wenn in einem solchen Fall eine Verwarnung ausgesprochen würde. Die Öffentlichkeit sei sich des Problems zu wenig bewusst. «Es ist einfach blöd gelaufen.»

Regelmässig sorgen Spielzeugwaffen für Probleme

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art im Oktober im Kanton Aargau: Gleich erging es zwei weiteren Frauen aus anderen Gemeinden. Auch sie hatten eine täuschend echt aussende Wasserpistole bestellt, auch sie wurden anschliessend per Strafbefehl verurteilt.

Regelmässig landen solche Spielzeugwaffen in den Schlagzeilen: Im Juni kam es zu einem Vorfall in Zürich. Die Polizei wurde zum Lochergut gerufen. In der Notrufzentrale war die Meldung eingegangen, ein Mann ziele mit einer Pistole auf Passantinnen und Passanten. Bei der Pistole handelte es sich um eine Wasserpistole. Der Vorfall wurde gefilmt, landete auf dem Instagram-Kanal «Szene isch Zueri» und anschliessend in den Boulevardmedien.

Ende Mai ein ähnlicher Vorfall in Bern. Bei der Kantonspolizei ging die Meldung ein, in einem Flussbad in Muri BE halte sich ein Mann mit einer Waffe im Hosenbund auf, wie «20min» berichtete. Mehrere Patrouillen rückten aus, die Waffe entpuppte sich als elektrische Wasserpistole.

Und in der Zentralschweiz wurde einem Fasnächtler im Winter seine Liebe zum Detail zum Verhängnis. Um sein Kostüm für den Schmutzigen Donnerstag zu komplettieren, bemalte er zwei Spielzeugpistolen mit silbriger Farbe. Der Schuss ging nach hinten los: Die Staatsanwaltschaft wertete die beiden Pistolen als Imitationsfeuerwaffen und verurteilte den Mann per Strafbefehl.

Seit 2008 fallen Imitationsfeuerwaffen unters Waffengesetz

Der Artikel im Waffengesetz, über den so viele stolpern, gilt seit 2008. Seither klassifiziert der Gesetzgeber Imitationsfeuerwaffen als Waffen. Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen würden immer wieder bei Delikten als Drohmittel eingesetzt, begründet das Bundesamt für Polizei Fedpol in einem Merkblatt die Gesetzesänderung. «Dadurch können gefährliche und tragische Situationen entstehen.»

Die vielen Fälle zeigen: Wirklich im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen zu sein scheint die Regelung nicht. So versucht das Fedpol in einem Merkblatt aufzuklären. Eine Faustregel: Imitationswaffen aus durchsichtigem Plastik und Gegenstände, die auf den ersten Blick als Spielzeuge erkennbar sind, fallen nicht unters Waffengesetz. Gegenstände, die aufgrund ihres Gesamterscheinungsbildes von Laien mit echten Feuerwaffen verwechselt werden könnten, unterstehen hingegen dem Waffengesetz.