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«Rauchen ist tödlich» fehlte: Aargauer Shishabar hat mehrfach gegen das Lebensmittelgesetz verstossen

Die Staatsanwaltschaft büsst den Besitzer einer Shishabar. Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz muss er fast 700 Franken Strafe bezahlen.

Shishas, also Wasserpfeifen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. So haben auch im Aargau schon einige Shishabars eröffnet, wo man aus Dutzenden Geschmacksrichtungen wählen kann. Der Rauch schmeckt meist fruchtig oder nach Minze, wobei der Tabak nicht trocken ist wie der einer Zigarette, sondern eher eine teigartige Konsistenz hat.

In einer dieser Bars führte die Regionalpolizei im vergangenen Juni eine Gastgewerbekontrolle durch. Dem Besitzer, einem damals 38-jährigen Türken, wurde dann vorgeworfen, er habe seiner Kundschaft mehrfach diverse Tabakwaren zum Kauf angeboten, obwohl diese den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes nicht entsprachen.

Doch was heisst das konkret? Wie dem kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl zu entnehmen ist, wiesen sieben Dosen Wasserpfeifentabak in diversen Geschmacksrichtungen wie Kirsche, Wassermelone oder Mint die erforderlichen Kennzeichnungen nicht auf. Es fehlte auf den Behältnissen die Reversnummer oder Firmenbezeichnung, die Sachbezeichnung sowie der allgemeine Warnhinweis «Rauchen ist tödlich».

Der Besitzer der Shishabar muss deshalb eine Busse von 200 Franken bezahlen, hinzu kommen die Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von zusammen 485 Franken.