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Holziken entschleunigt sich: Tempo 30 soll bald auf allen Quartierstrassen gelten

Fuss vom Gas heisst es wohl bald in Holziken. In den Quartierstrassen, in denen die Verkehrsteilnehmenden bislang noch mit 50 Stundenkilometern fahren durften, soll künftig Tempo 30 gelten.

Die Referendumsfrist für die Beschlüsse der Gemeinderatsversammlung vom 27. November in Holziken ist abgelaufen. Damit ist auch der Verpflichtungskredit für die Einführung von Tempo 30 auf allen Quartierstrassen endgültig genehmigt. Das Projekt zur Schulwegsicherung wird damit in Angriff genommen, wie die Gemeinde mitteilt.

Bevölkerung sieht Temporeduktion überwiegend positiv

In Holziken stehen sowohl der Gemeinderat als auch die Bevölkerung dem Thema Tempo 30 bereits seit längerem offen gegenüber. So sehr, dass künftig auf allen Quartierstrassen abseits der Hauptstrasse die Temporeduktion gelten soll. Dafür sprach die Gemeindeversammlung am 27. November einen Kredit über 30’000 Franken.

Vorgeschlagen hatte der Gemeinderat das flächendeckende Tempolimit aufgrund der positiven Erfahrungen mit der ersten Tempo-30-Zone nördlich der Kantonsstrasse, die das ganze Gebiet um Hueb-, Zweig- und Hardstrasse umfasst.

So stellte der Gemeinderat bereits an der Gemeindeversammlung im Juni 2023 einen Massnahmenplan Tempo 30 vor, der ohne bauliche Massnahmen umgesetzt werden kann. Ausserdem wurden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich an einem Mitwirkungsverfahren zu beteiligen. ­Es habe keine einzige negative Rückmeldung zu dem Projekt gegeben, hatte Gemeinderat Lukas Treier nach Abschluss des Verfahrens im Herbst auf Nachfrage der AZ berichtet.

Einsprachen bis zum 1. März möglich

Somit war die Zeit reif, an der Wintergmeind im November einen Kredit für die Umsetzung zu beantragen. Die Stimmbürger hiessen diesen gut, Einwendungen gab es während der Referendumsfrist keine. Nächster Schritt wäre die Umsetzung. Die Zonen Süd-West und Süd-Ost sollen als Tempo-30-Zone signalisiert werden.

Die genauen Pläne sind auf der Gemeindekanzlei einsehbar, bis zum 1. März kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Jede Einsprache müsse einen Antrag und eine Begründung enthalten, macht der Gemeinderat deutlich.