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A1-Sanierung: Aargauer Regierungsrat bedauert, dass der Belag nicht rechtzeitig erneuert wurde

Mit sechsmonatiger Verspätung beginnen im März die Belagsarbeiten auf der A1 zwischen Aarau Ost und der Verzweigung Wiggertal. Die Kantonsregierung wusste nichts vom schlechten Zustand des Asphalts und bedauert die Verzögerung. Sie hält aber auch fest, dass der Kanton nicht zuständig sei für die Autobahnen.

Christoph Riner ist nicht der einzige SVP-Politiker, der sich über die Temporeduktion von 120 auf 100 km/h auf der A1 zwischen Suhr und Oftringen ärgert. Während der Nationalrat die mangelhafte Zeitplanung des Bundesamts für Strassen (Astra) kritisierte, wollte SVP-Grossrat Rolf Jäggi von der Aargauer Regierung wissen, ob sie über den Zustand des Belags und die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit informiert worden sei. Und er fragte, ob der Kanton beim Bund interveniert habe, weil die Autobahn nicht rechtzeitig instand gestellt wurde.

Dreimal Nein: So lautet die Antwort auf Jäggis Fragen, wie der Regierungsrat schreibt. Die Regierung sei über den Belagszustand nicht informiert worden, hält sie fest. Die Zustandsbeurteilung und die Massnahmenplanung seien jedoch Sache des Bundesamts für Strassen. Über die Temporeduktion auf 100 km/h wurde die Kantonsregierung mit der Medienmitteilung des Astra am 10. November 2023 orientiert. Eine vorgängige Information zu betrieblichen Massnahmen sei nicht üblich, schreibt der Regierungsrat. Die Temporeduktion auf dem A1-Abschnitt als Sofortmassnahme sei jedoch mit der Kantonspolizei abgestimmt gewesen.

Sanierungszeitpunkt schwer einschätzbar

Rolf Jäggi, SVP-Grossrat.
Bild: zvg 

In der Antwort zu Jäggis Vorstoss findet sich auch eine Stellungnahme zur sechsmonatigen Verzögerung bei der Instandstellung. Darin heisst es: «Der Regierungsrat bedauert, dass der Deckbelag nicht rechtzeitig saniert wurde, hat aber Verständnis für die Schwierigkeiten bei der genauen Einschätzung des richtigen Sanierungszeitpunkts.» Da die Zuständigkeit für Bau und Unterhalt der Nationalstrassen beim Astra liege, habe die Regierung trotz Verzögerung nicht interveniert.

Sie hält weiter fest, das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt habe keinerlei Aufgaben beim Betrieb der Autobahnen. Dafür zuständig sei die Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW), die eine Leistungsverbeinbarung mit dem Bundesamt für Strassen habe. Ausserdem heisst es in der Antwort auf Jäggis Vorstoss: «Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass kantonale Regierungen über betriebliche Massnahmen auf den Nationalstrassen zu informieren sind.»

Zahl der Schleuderunfälle hat zugenommen

Wenn eine Massnahme auf der Autobahn Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz vermuten lasse, erfolge eine Absprache auf operativer Ebene. Im aktuellen Fall hätten die NSNW und die Kantonspolizei dem Astra mitgeteilt, dass die Abnutzungserscheinungen des Deckbelags zwischen Oftringen und Suhr fortgeschritten sind. «Es musste auch eine Zunahme an Schleuderunfällen registriert werden», hält die Regierung fest. Der Deckbelag habe seine Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren seit dem Einbau 2010 allmählich erreicht.

Mit zunehmender Alterung und Abnutzung nimmt die Griffigkeit von Asphalt ab. Dies kann längere Bremswege und Schleudergefahr zur Folge haben. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, habe sich das Astra im Sinne einer Sofortmassnahme entschieden, die Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt von 120 auf 100 km/h zu reduzieren und zudem «Achtung Schleudergefahr» zu signalisieren.

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