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Kanton Wallis warnt vor Mammut-Lawinenrucksäcken – das Aargauer Unternehmen spricht von «irreführenden Testresultaten»

Die Walliser Staatsanwaltschaft warnt nach dem Tod eines Bergführers vor Lawinenrucksäcken der Aargauer Marke Mammut. Die gebrauchten Rucksäcke seien nicht sicher. Mammut bezeichnet die Testresultate aus dem Kanton Wallis in einer Stellungnahme nun aber als «irreführend».

Am 23. Januar 2021 wurde ein Bergführer und einer seiner Gäste in der Region Siviez/Nendaz im Kanton Wallis von einer Lawine mitgerissen. Der Bergführer wurde unter der Lawine mit seinem Lawinenrucksack von der Aargauer Marke Mammut gefunden, verstarb aber später.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat am Mittwoch in einer Mitteilung vor gebrauchten Mammut-Lawinenrucksäcken gewarnt. Sie entsprechen gemäss Mitteilung nicht mehr der europäischen Norm EN 16716: «Die Befestigungen zwischen dem Lawinenrucksack und dem Ballon werden mit Werten gerissen, die weniger als die Hälfte der von der europäischen Norm geforderten Werte betragen.» Beim gemeinten Rucksack handelt es sich um Modell «Mammut Airbag 3.0 Light Protection Modell 2017». Gemäss Verfahrensstand sei ein Zusammenhang mit der Widerstandskraft der Befestigungen und dem Tod des Bergführers aber nicht erwiesen.

Mammut: «Irreführende Testresultate»

Das Aargauer Unternehmen konterte noch am selben Tag und bezeichnete die Testresultate aus dem Kanton Wallis als «irreführend». Mammut sehe sich in der Pflicht, die Faktenlage richtigzustellen, wie es in der Stellungnahme heisst. Weiter schreibt Mammut: «Fakt ist, dass die ungebrauchten Lawinen-Airbag-Systeme alle Normtests vom TÜV Süd sowie auch durch Ensa, einer französischen Ski- und Bergführerschule, stets bestanden haben.»

Gebrauchte Produkte der Kategorie PSA (persönliche Schutzausrüstung) bestehen je nach Gebrauchshäufigkeit, äusseren Umständen wie UV-Belastung, mechanischen Einflussfaktoren eine «DIN EN Norm», welche sich auf neue Produkte bezieht, nicht mehr. Dies habe aber keinen Zusammenhang mit der Sicherheit, schreibt Mammut und präzisiert:

Die Normanforderungen übersteigen die realen im Gebrauch auftretenden Kräfte bei weitem, wodurch ein sicherer Gebrauch weiterhin möglich sein kann.

Kein Dialog zwischen Mammut und der Walliser Staatsanwaltschaft

Weiter bemängelt Mammut, dass im Test der Ensa «ungleiche Produkte mit zwei unterschiedlichen Airbag-Systemen getestet und verglichen wurden». Das Unternehmen habe noch nie Kenntnisse über einen Fall erhalten, bei dem der Airbag abgerissen wäre.

Mammut soll gemäss Mitteilung mehrmals die Forderung gestellt haben, dass nur ein spezialisiertes und zugelassenes Prüflabor das Testverfahren durchführen könne. Ensa sei weder spezialisiert noch zugelassen für die Ausarbeitung von Tests an Airbag-Systemen. Das weltweit einzige zugelassene Prüfinstitut für Lawinen-Airbag-Rucksäcke sei TÜV Süd in Deutschland. Zudem soll kein Dialog zwischen dem Aargauer Unternehmen und der Walliser Staatsanwaltschaft stattgefunden haben, was Mammut ebenfalls kritisiert.

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