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Hund beisst Velofahrer in die Wade: Für sein temporäres Herrchen wird es nun richtig teuer

Obwohl der Veterinärdienst eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet hatte, liess ein Mann den Mischling seiner Schwägerin frei herumlaufen. Als ein Velofahrer vorbei fuhr, rannte der Hund diesem nach und biss ihm in die Wade. Der Halter wurde nun dafür bestraft.

Die Leinenpflicht im öffentlich zugänglichen Bereich für den achtjährigen Mischling wurde bereits im September letzten Jahres verfügt. Der Veterinärdienst ordnete zudem an, dass der Hund in Obhut des nun Verurteilten im öffentlich zugänglichen Bereich sowie in privaten Aussenbereichen einen Maulkorb tragen muss. Doch im Dezember liess der 72-jährige Mann den Hund seiner Schwägerin während eines Spazierganges im Raum Aarau frei und ohne Maulkorb herumlaufen.

Zur gleichen Zeit war Daniel Marti mit dem Velo auf derselben Strecke unterwegs. Als er den Mann samt Hund mit knapp einem Meter Abstand überholte – und vorher seine Anwesenheit sogar mit der Veloklingel ankündigte – rannte der Hund Marti nach und biss ihm in die rechte Wade, während der 72-Jährige vergeblich versuchte, den Hund zurückzurufen.

Hund biss früher schon zu

Marti konnte den Mischling schliesslich abschütteln, erlitt jedoch eine blutende Wunde, die von einem Arzt versorgt werden musste. Gemäss dem Strafbefehl war es nicht der erste Beissvorfall mit dem Hund. Dem 72-Jährigen hätte demnach bewusst sein müssen, dass es dazu kommen könnte, wenn der Hund keinen Maulkorb trägt und nicht an der Leine ist, findet die Staatsanwaltschaft.

Es wäre auch keine Zumutung gewesen, die Vorschriften einzuhalten. Der Vorfall hätte also aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden können.

Der 72-Jährige hat sich damit der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig gemacht. Allein das hätte ihm eine saftige Busse eingebracht. Doch nicht nur der Hund ist in diesem Fall Wiederholungstäter, auch der Mann wurde bereits im Oktober im Tessin ebenfalls wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Da er sich nun erneut strafbar gemacht hat, muss er diese Geldstrafe zusätzlich zu jener der Aargauer Staatsanwaltschaft bezahlen. Insgesamt muss er also eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 160 Franken, eine Busse von 400 Franken und Gebühren von 932 Franken bezahlen. Für die beiden Vorfälle muss er damit total 6132 Franken hinblättern. Zudem erhält der Mann einen Eintrag ins Strafregister.

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